Vlasitz & Zodl

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.) Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen
a) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer.
b) Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.
c) Soweit die Verträge mit Verbrauchern i.S. des KSchG abgeschlossen werden, gehen die zwingenden Bestimmungen dieses Gesetzes den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

2.) Angebote, Nebenabreden
a) Die Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Honorars.
b ) Enthält eine Auftragsbestätigung Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.
c) Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

3.) Auftragserteilung
a) Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Vertrag, Vollmacht und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
b) Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden.
c) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des ihm erteilten Auftrags nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.
d) Der Auftragnehmer kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte heranziehen und diese im Namen und für Rechnung des Auftraggebers Aufträge erteilen. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber von dieser Absicht schriftlich zu verständigen und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an einen Dritten binnen 10 Tagen zu widersprechen.

4.) Gewährleistung und Schadenersatz
a) Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich durch eingeschriebenen Brief binnen 14 Tage ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat.
b) Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind vom Auftragnehmer innerhalb angemessener Frist, die im allgemeinen ein Drittel der für die Durchführung der Leistung vereinbarten Frist betragen soll, zu erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.
d) Der Auftragnehmer hat seine Leistungen mit der von ihm als Fachmann zu erwartenden Sorgfalt (§1299 ABGB) zu erbringen.

5.) Rücktritt vom Vertrag
a) Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig.
b) Bei Verzug des Auftragnehmers mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen.
c) Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch den Auftragnehmer unmöglich macht oder erheblich behindert, ist der Auftragnehmer zum Vertragsrücktritt berechtigt.
d) Ist der Auftragnehmer zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält dieses den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Weiters findet §1168 ABGB Anwendung; bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen zu honorieren.

6.) Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Büroleistungen ist der Sitz des Auftragnehmers.

7.) Rechtswahl, Gerichtsstand
a) Für Verträge zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.
b) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz des Auftragnehmers vereinbart.

Seminare
Für den Leistungsbereich "Seminare" gelten folgende Geschäftsbedingungen.

Baumgutachten, Baumexperten, Baumsachverständiger, Baumpflege, Straßenbäume, Verkehrssicherheitsüberprüfung, Baumkontrolle, Baumbestand, Gehölzwertermittlung, Baumkataster, Baumpflegemaßnahmen, Baumkontrollen, Bauarbeiten, Baumschutzmaßnahmen, Haftungsrisiken, Schadensfall, Gericht, Versicherung, Schadenersatz, Fachanalyse, Ersatzpflanzung, Pflegekosten, Baumfällungsbewilligung, Baumfällantrag, Bodenanalysen, Baumphysiologie, Baumstatik, Gesundheitsdiagnose, Standortbewertung, Standfestigkeit, Bruchfestigkeit, Baumtherapie, Baumsanierung, Baumchirurgie, Alleen, Parkanlagen, Waldbestände, Grünanlagen, Schadsymptome, Baumbesitzer, Rodungsansuchen, Rodungsbescheid, Wurzelbehandlung, Baumschädlinge, Baumkrankeiten, Kronensicherung, Astbruch, Baumdiagnose, Stadtbäume, Totäste, Pflegeschnitt, Sturmschäden, Baumtag, gesunde Bäume, Baumbestandserneuerung, Baumfällungen, Baum-Förderaktionen, Baummanagement, Baumpilz, biologische Schädlingsbekämpfung